Ziel, Dauer
Die studierende Person soll im Rahmen des Vorpraktikums erste berufliche Erfahrungen in der Praxis sammeln und typische Aufgaben kennen lernen.
Das Vorpraktikum umfasst eine Dauer von mindestens 8 Wochen (SPO 2023) ab Sommersemester 2024 und 12 Wochen (SPO 2019) für alle Studierende die vor das SoSe 24 immatrikuliert wurden und ist bis spätestens zum Eintritt in das 3. Semester nachzuweisen (Abgabe der Unterlagen: nach Angaben des Studiengangs).Was wird anerkannt!
Anerkannt werden Praktika auf Baustellen (Handwerkliche Tätigkeiten) und in Betrieben, die den Rohbaugewerken zuzurechnen sind (z.B. Bauunternehmen im Straßen-, Brücken-, Hoch-, Tief-, Tunnel-, Fluss-, Wasser-, Ingenieur-, Stahl-, Holz-, Spezialtiefbau usw.).
Wird das Vorpraktikum im Ausland erbracht, wird die Anerkennung im Einzelfall vom Leiter des Projekt-Prüfungsamts geprüft.
Werkstattlehrgänge an Technischen Gymnasien sowie Tätigkeiten in der Bauleitung und Bauüberwachung werden nicht anerkannt oder angerechnet.
Das Vorpraktikum muss nicht am Stück abgeleistet werden. Kurzzeitpraktika mit einer Dauer von weniger als zwei Woche werden nicht anerkannt.
Das Praktikum muss nach Erwerb der Hochschulreife abgeleistet werden.
Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in bestimmten Berufe werden vordefinierte Zeiten angerechnet.
Nachweis des Vorpraktikums
Die Nachweise sind bis spätestens zum Eintritt in das 3. Semester im HFT-Wiki digital abzugeben. Nach Überprüfung der Unterlagen erhält die studierende Person eine schriftliche Benachrichtigung über den eigenen Status.
Der Nachweis wird erbracht durch:
- die Bescheinigung des Arbeitgebers, in dem folgende Punkte beinhalten:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum der Person im Praktikum
- Beschäftigungsdauer und -art
- Ansprechperson und Kontaktdaten der Firma
- Firmenstempel und Unterschrift
- ein Berichtsheft, in dem die Tätigkeiten beschrieben werden.
Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung erfolgt der Nachweis durch:
- Abschlusszeugnis oder Gesellenbrief
Rückfragen
Fragen zum Vorpraktikum können an Prof. Dr. Paul Gehwolf (paul.gehwolf@hft-stuttgart.de) gerichtet werden.