Vorpraktikumsbericht /Berichtsheft

Das Vorpraktikumsbricht ist von der Person im Praktikum selbständig zu verfassen.

Der Bericht muss die durchgeführten Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen, gemäß die Vorgaben des Studiengangs Bauingenieurwesen, beschreiben.

Der Umfang des Berichtes soll mindesten eine DIN A4 Seite pro Woche betragen (Minimum 8 bzw. 12 Seiten).

 Die Vorgaben:

  • Titelblatt mit folgende Angaben:
  • Verfasser:in
  • Unternehmen, gegebenenfalls Abteilung(en), Anschrift
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil, durch Zeichnungen und Skizzen ergänzt
  • Quellen mit Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis
  • Eigenständigkeitserklärung                                                       

Für den Textteil sind folgende Einstellungen zu beachten:

  • Zeilenabstand 1,5 Pt.
  • Schriftgröße Textteil: 10 Pt.
  • Schriftart: Arial
  • Ausrichtung: Blocksatz
  • Rand: links 4,0 cm, rechts 2,0 cm, oben 2,0 cm, unten 2,0 cm
  • Seitennummer: rechts unten

Bilder und Tabellen können in den Textteil integriert werden. Umfangreiche Tabellen und Fotodokumentationen sind in den Anhang aufzunehmen.

Eigenständigkeitserklärung

Die Erklärung soll wie folgt ausformuliert werden:

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig erarbeitet und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, wurden unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.

Mir ist bekannt, dass bei Angabe einer falschen Versicherung das Vorpraktikum nicht anerkannt werden kann.

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Datum, Unterschrift

 

Das Vorpraktikumsbricht ist in deutscher Sprache vorzulegen.